Gerichtsvollzieher Kirchheim unter Teck




AMTSGERICHT KIRCHHEIM UNTER TECK





Willkommen

Willkommen auf der Gemeinschafts-Webseite der Gerichtsvollzieher Kirchheim unter Teck.



Ansprechpartner

Frau GVin. Herrlinger
Frau GVin. Baldauf
Frau GVin. Spanier



Fragen

Bei Fragen können Sie unter dem Menüpunkt "Gerichtsvollzieher" dem zuständigen GV eine Email senden.



Hinweis für Verfahrensbeteiligte, die zu Verhandlungster-minen geladen wurden:

Stand: 28.01.2021

Sie wurden zu einem Termin geladen. Um andere und sie sich selbst vor Infektio-nen mit Covid-19 zu schützen,
bitten wir Sie, sich an nachfolgende Regeln zu hal-ten:

• Erscheinen Sie kurz vor dem Termin!

Dadurch vermeiden Sie unnötige Kontakte mit anderen Personen im Gebäu-de. Der Termin ist so geplant,
dass Kontakte vermieden werden können. Soll-ten Sie unvorhergesehen trotzdem warten müssen, so tun Sie
dies bei ge-eignetem Wetter bitte im Freien. Im Gebäude nur mit entsprechendem Ab-stand von mindestens
2 Metern zu anderen Personen. Berührungen und Händeschütteln sind zu unterlassen.

Einlass erfolgt frühestens 5 Minuten vor dem Termin je nach Frequentierung des Amtsgerichts.

• Mund-Nasen-Schutzpflicht nach Standard/FFP2/KN95/N95 im Amtsgericht

Der Einlass zum Amtsgericht zu Terminen wird nur mit einem Atemschutz des Standards FFP2
(DIN EN 149:2001)/ KN 95/N95
gewährt, welchen Sie selbst mitbringen müssen. In den Sitzungssälen richtet
sich die Pflicht zum Tragen der Gesichtsmasken nach der jeweiligen richterlichen Anordnung des Vorsitzenden.

• Desinfektion!

Nach dem Betreten des Amtsgerichts sind die Hände zu desinfizieren. Desin-fektionsmittel stehen bereit.

• Betretens- und Aufenthaltsverbot!

Außerhalb von Sitzungen ist der Aufenthalt im Amtsgericht nicht gestattet.

• Hust- und Niesetikette!

Niesen oder Husten Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch. Nehmen Sie Ihr Taschentuch wieder mit
und entsorgen Sie es Zuhause.

• Symptome erkennen!

Bestehen aktuell Symptome einer Corona-Erkrankung (Fieber, Husten, Kurzatmigkeit etc.) oder hatten
Sie innerhalb der letzten 10 Tage persönlich Kontakt mit einer Corona-infizierten Person, ist der Zutritt
zum Amtsgericht nicht gestattet.

Ausnahmen können nur nach vorheriger Anmeldung an der Pforte durch den Direktor des Amtsgerichts
oder – für die Teilnahme an öffentliche Sit-zungen – durch die/den jeweiligen Vorsitzenden erteilt werden.


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